Wenn es in Ihrer MPU um eine Alkohol- oder Drogenfragestellung geht, sollten Sie sich darüber informieren, ob bei Ihnen ein Nachweis über die Alkoholabstinenz bzw. ein Nachweis über die Drogenfreiheit (Abstinenznachweis) verlangt wird.
Diese Frage läßt sich nicht immer so leicht entscheiden. Ich kann Ihnen hier nur einige Anhaltspunkte geben.
Mein Rat: Bitte vereinbaren Sie ein Informationsgespräch (mit mir oder einem / einer anderen erfahrenen Verkehrstherapeut*in), um diese Frage in Ruhe und gründlich zu klären.
Wenn es um eine Drogenfragestellung geht, ist ein Abstinenznachweis zwingend erforderlich. Bei einer Alkoholfragestellung ist eine nachgewiesene Abstinenz nicht in jedem Fall erforderlich.
Wann ein Abstinenznachweis erforderlich ist und für welchen Zeitraum (6, 12 oder 15 Monate), hängt u.a. ab
Nachfolgend einige grundlegende Informationen, die jedoch eine individuelle Beratung bei einem erfahrenen Verkehrstherapeuten nicht ersetzen können:
Alkohol
Drogen
Haaranalyse als Abstinenznachweis
Noch einmal: Die vorstehenden Hinweise können und wollen eine persönliche und differenzierte Beratung nicht ersetzen. Diese ist beim Thema „Abstinenznachweise“ unbedingt ratsam.