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Ulrich Krömer, Dipl.-Pädagoge

Worum geht es in der MPU?

Die Straßenverkehrsbehörde formuliert eine Fragestellung, die mit Hilfe des MPU-Gutachtens beantwortet werden soll und die im engen Zusammenhang mit den Umständen steht, welche beim Verlust der Fahrerlaubnis eine Rolle gespielt haben.

 

Diese Fragestellungen können z.B. lauten:

 

  • Ist zu erwarten, dass die/der Untersuchte auch zukünftig ein Fahrzeug unter dem Einfluß berauschender Mittel (z.B. Alkohol, Medikamente, Drogen etc.) führen wird bzw. liegen als Folge unkontrollierten Konsums derartiger Stoffe Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen ?
  • Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird ?

 

 

Die MPU besteht aus drei Teilen:

 

  • Eine medizinische Untersuchung
  • Einige verkehrspsychologische Tests zur Erfassung von u.a. Konzentrationsfähigkeit, Überblicksgewinnung, Reaktionsfähigkeit
  • Ein Gespräch mit einer Gutachterin / einem Gutachter

 

Dem Gutachter / der Gutachterin liegt zum Zeitpunkt der Untersuchung Ihre Führerscheinakte vor.

 

Wann wird das Gutachten positiv?

 

Für ein positives Ergebnis bei der MPU, d.h. für das Ausräumen der Zweifel an Ihrer Eignung, müssen Sie den Gutachter davon überzeugen, dass bei Ihnen folgende Voraussetzungen gegeben sind:

 

  • Eine kritische Auseinandersetzung mit bzw. Einsicht in diejenigen Einstellungen und Verhaltensweisen der Vergangenheit, die die Ursache Ihrer Delikte bildeten.
  • Erkennbare und nachvollziehbare grundlegende Veränderungen bezüglich dieser Einstellungen und Verhaltensweisen, so daß in Zukunft eine unauffällige Verkehrsteilnahme erwartet werden kann.
  • Eine tragfähige Motivation für diese Veränderungen, so dass diese als fundiert und stabil angesehen werden können.

 

Die Frage nach den Ursachen der Delikte ist erfahrungsgemäß die größte Hürde. Dabei geht es darum, dass Sie ihr Verhalten, das Ihnen den Führerscheinverlust „beschert“ hat, so erklären können, dass Ihr persönlicher Anteil deutlich wird – dass Sie nicht die „Schuld“ in äußeren Umständen suchen (berufliche / private Belastung, Streß, Zeitdruck, etc.).

 

 

Gerade hinsichtlich des Gespräches mit dem Gutachter/der Gutachterin kursieren viele Gerüchte und Halbwahrheiten. Tatsache ist, dass die Gutachter sich an klar formulierte Regeln und Leitlinien halten müssen. (Verbindliche Grundlage für die Arbeit der Gutachter sind die Beurteilungskriterien, ausführlich dargestellt in dem Buch:

 

Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik – Beurteilungskriterien, Kirschbaum Verlag, Bonn 2009, 2. Auflage. Die Begutachtungsstellen unterliegen der Aufsicht durch die BAST (Bundesanstalt für das Straßenwesen).

 

Am Untersuchungstag selbst erhalten Sie in der Regel eine mündliche „Sachstandsmitteilung“, d.h. der Gutachter sagt Ihnen, wie das Gutachten voraussichtlich ausfallen wird. Es vergehen dann in der Regel 10 – 14 Tage, bis Sie das schriftliche Gutachten erhalten. Es wird ein Original und eine Kopie angefertigt. Am Untersuchungstag werden Sie gefragt, ob beide Exemplare zunächst an Sie geschickt werden sollen, oder ob von vornherein ein Exemplar des Gutachtens direkt an die Verkehrsbehörde geschickt werden soll.